§2 Zweck des Vereins zur Pflege des künstlerischen
Nachlasses von Felix und Editha Klipstein
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht
in der ersten Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Zweck des Vereins ist die Erhaltung und Pflege des künstlerischen
Nachlasses von Felix und Editha Klipstein im Interesse der
Allgemeinheit.
(3) Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Vorträge und Bildungsveranstaltungen;
- Ausstellungen;
- Herausgabe von Katalogen und anderen Publikationen;
- Restaurierung, Neuerwerbung von Sammlungsstücken;
- Forschungs- und Archvierungsarbeiten
- u.a. soweit diese Zwecke im Zusammenhang mit dem Leben
und künstlerischen Schaffen von Felix und Editha Klipstein
stehen.
(4) Vereinszweck ist auch die zukünftige Einrichtung eines
Museums in dem "Klipsteinturm"
und die Erhaltung der Gräber von Felix und Editha Klipstein
in einem würdigen Zustand.
Der Verein zur Pflege des künstlerischen Nachlasses
von Felix und Editha Klipstein e.V. ist in das Vereinsregister
in Gießen eingetragen und ist vom Finazamt als gemeinnützig
anerkannt. Spenden an den Verein sind steuerabzugsfähig.
Aktive Mitarbeit wird erwünscht!
Werden Sie Mitglied des Vereins!
Bankverbindung: Sparkasse Laubach-Hungen BLZ 513 522 27
Konto 1 11 14
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